Sehr geehrte Gäste,
wir freuen uns über Ihr Interesse an der Buchung einer Unterkunft in unserem Haus. Im Falle des Zustandekommens eines Gastaufnahmevertrages werden wir Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich gestalten. Hierzu tragen auch klare rechtliche Vereinbarungen über Ihre Rechte und Pflichten als Gast und unsere Rechte und Pflichten als Gastgeber bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen treffen wollen. Diese Gastaufnahmebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen Ihnen und uns zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Bitte lesen Sie diese Gastaufnahmebedingungen daher vor einer Buchung sorgfältig durch.

1. Vertragsschluss
1.1. Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen (z.B. Ortsbeschreibungen, Klassifizierungserläuterungen) in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Internetauftritt) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.
b) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt.
c) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 4 dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Gastaufnahmevertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung von Ihnen als Verbraucher geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
d) Unverbindliche Reservierungen für den Gast sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Gastgeber möglich.
1.2. Aus der Buchungsgrundlage bzw. den Angaben des Gastgebers ergibt sich, welche Buchungsmöglichkeiten angeboten werden. 
1.3. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. 
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) beim Gast zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische erfolgte Buchungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Der Gast erhält jedoch bei mündlichen oder telefonischen Buchungen eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt. Die Rechtsverbindlichkeit der mündlich oder telefonisch erfolgten Buchung ist jedoch nicht davon abhängig, dass dem Gast diese schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung tatsächlich zugeht. 
c) Auskünfte des Gastgebers über freie Unterkünfte, Preise und Leistungen stellen kein verbindliches Angebot des Gastgebers auf Abschluss eines Gastaufnahmevertrages dar. Unterbreitet der Gastgeber jedoch auf Wunsch des Gastes ein vom Gastgeber ausdrücklich als verbindlich bezeichnetes Angebot mit konkreten Leistungen und Preisen, so liegt darin, abweichend von der vorstehenden Regelung, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast, bzw. den Auftraggeber. In diesem Fall kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch den Gastgeber bedarf, zu Stande, wenn der Gast, bzw. der Auftraggeber dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt. Dem Gast wird der Eingang seiner Annahmeerklärung im Regelfall durch den Gastgeber bestätigt. Der Gastaufnahmevertrag ist jedoch bereits mit Eingang der Annahmeerklärung des Gastes beim Gastgeber verbindlich, auch wenn dem Gast die Eingangsbestätigung zu seiner Annahmeerklärung nicht zugeht.
2. Preise und Leistungen
2.1. Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Katalog, Internetauftritt) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein. Die Preise gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, bei Buchung eines Zimmers pro Einzel- oder Doppelzimmer, bei Ferienwohnungen/Appartements für die angegebene Belegung. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe oder Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.
2.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt, bzw. der Beschreibung der Unterkunft sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Auskünfte und Zusicherungen Dritter sowie Beschreibungen seiner Unterkunft, die nicht vom Gastgeber herausgegeben werden, sind für die Leistungspflicht des Gastgebers nicht maßgeblich. 
3. Zahlung
3.1. Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast, beziehungsweise Eingang der Annahmeerklärung des Gastes beim Gastgeber bei zuvor unterbreiteten Angebot) kann der Gastgeber in der Buchungsbestätigung bzw. einer Anzahlungsrechnung eine Anzahlung von bis zu 20 % des Gesamtpreises einschließlich aller Nebenleistungen fällig stellen, soweit im Einzelfall keine anderweitige Vereinbarung zur Höhe oder zur Fälligkeit einer Anzahlung getroffen wurde.
3.2. Eine Anzahlung oder die Gesamtzahlung ist, entsprechend den Angaben in der Buchungsbestätigung, nach Vertragsschluss oder bei der Ankunft des Gastes zahlungsfällig. Im Falle einer Anzahlung ist die Restzahlung beim Aufenthaltsende zu entrichten, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
3.3. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.
4. Rücktritt und Nichtanreise
4.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. 
4.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
4.3. Der Gastgeber hat sich Einkünfte aus einer anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich sind, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. 
4.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber die folgende Beträgen zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten, jedoch ohne Kurtaxe): 
* Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne 
Verpflegung                                        90%    
* Bei Übernachtung/Frühstück                        80%
* Bei Halbpension                                    70%
* Bei Vollpension                                    60%
4.5. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
4.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen. 
5. An- und Abreise
5.1. Die nachfolgenden Regelungen gelten insgesamt oder bezüglich der Anreise oder Abreise nur insoweit, als zwischen dem Gast und dem Gastgeber keine anderweitigen Vereinbarungen im Einzelfall getroffen wurden. Einseitige Mitteilungen des Gastes, insbesondere zu einer anderen Ankunftszeit, führen ohne ausdrückliche Bestätigung des Gastgebers jedoch nicht zu einer anderweitigen Regelung.
5.2. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.
5.3. Für spätere Anreisen gilt:
a) Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis 18:00 Uhr oder zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will. 
b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesem Gastaufnahmebedingungen entsprechend. 
c) Für Belegungszeiten, in denen der Gast aufgrund verspäteter Anreise die Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesem Gastaufnahmebedingungen entsprechend. Der Gast hat für solche Belegungszeiten keine Zahlungen an den Gastgeber zu leisten, wenn der Gastgeber vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Ankunft bzw. der Nichtbelegung einzustehen hat. 
5.4. Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 12:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten. Ein Anspruch der Nutzungen der Einrichtungen des Unterkunftsbetriebs des Gastgebers nach 12:00 Uhr des Abreisetages besteht nur im Falle eines diesbezüglichen allgemeinen Hinweis des Gastgebers oder einer mit dieser im Einzelfall getroffenen Vereinbarung. 
6. Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast; Kündigung durch den Gastgeber; Mitnahme von Tieren
6.1. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
6.2. Der Gast kann den Vertrag bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zu Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt oder aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist.
6.3. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen.
6.4. Der Gastgeber kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des Gastgebers den Betrieb des Gastgebers, bzw. die Durchführung des Aufenthalts oder andere Gäste nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Gastgeber, so gelten für den Zahlungsanspruch des Gastgebers die Bestimmungen über den Rücktritt und die Nichtanreise des Gastes entsprechend.
7.  Haftungsbeschränkung
7.1. Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruhen. 
7.2. Die Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
7.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
8. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
8.1. Der Gastgeber weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er derzeit nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Gastaufnahmebedingungen für den Gastgeber verpflichtend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle Gastaufnahmeverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.
8.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
8.3. Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.
8.4. Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Gast maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.
8.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind. 
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